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   Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05   

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Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05 (https://dejure.org/2007,16642)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.09.2007 - C-91/05 (https://dejure.org/2007,16642)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. September 2007 - C-91/05 (https://dejure.org/2007,16642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Beschluss 2004/833/GASP - Bekämpfung der Verbreitung von leichten Waffen und Kleinwaffen - ECOWAS - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Politik der Entwicklungszusammenarbeit - Cotonou-Abkommen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Beschluss 2004/833/GASP - Bekämpfung der Verbreitung von leichten Waffen und Kleinwaffen - ECOWAS - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Politik der Entwicklungszusammenarbeit - Cotonou-Abkommen - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 03.12.1996 - C-268/94

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE RECHTMÄßIGKEIT DER RECHTSGRUNDLAGE DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    Der Gerichtshof hat diese Beurteilung im Übrigen nach dem Inkrafttreten des EU-Vertrags im Urteil Portugal/Rat und Kommission bestätigt(42).

    Das Kooperationsabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung(48), das dem angeführten Urteil Portugal/Rat zugrunde liegt, ist übrigens ein Beispiel für die Parallelität oder den ergänzenden Charakter der Zuständigkeiten der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten.

    Die sozio-ökonomische Natur der mit der gemeinschaftlichen Politik der Entwicklungszusammenarbeit verfolgten Ziele hat der Gerichtshof im Urteil Portugal/Rat und Kommission bestätigt.

    Doch wird diese Strenge, wie das Urteil Portugal/Rat und Kommission zeigt, durch die Möglichkeit abgemildert, in den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit eine breite Palette von Gegenständen einzubeziehen, solange diese zur Verwirklichung der in Art. 177 EG genannten Ziele beitragen.

    42 - Urteil vom 3. Dezember 1996, Portugal/Rat (C-268/94, Slg. 1996, I-6177, Randnr. 36).

    49 - Urteil Portugal/Rat (Randnr. 47).

    Nach der Rechtsprechung ist der Rückgriff auf Artikel 308 EG als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur dann gerechtfertigt, wenn keine andere Bestimmung des EG-Vertrags den Gemeinschaftsorganen die zum Erlass dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht: vgl. insbesondere Urteil Portugal/Rat und Kommission (Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    67 - Urteil Portugal/Rat und Kommission (Randnr. 37).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    11 - Vgl. Urteile vom 12. Mai 1998, Kommission/Rat (C-170/96, Slg. 1998, I-2763, Randnr. 16), und vom 13. September 2005, Kommission/Rat (C-176/03, Slg. I-7879, Randnr. 39).

    37 - Urteil Kommission/Rat (Randnr. 51) (Hervorhebung nur hier).

    73 - Urteil Kommission/Rat (Randnr. 47).

  • EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Kommission/EZB wichtige Hinweise dafür gegeben, dass ein privilegierter Kläger vor dem Gerichtshof zulässigerweise im Wege der Rechtswidrigkeitseinrede die Unanwendbarkeit einer Verordnung, die allgemeinen oder normativen Charakter hat, geltend machen kann.

    Falls nach dem Urteil Kommission/EZB etwa noch ein Zweifel bestehen sollte, ob die dort gefundene Lösung zur Zulässigkeit der Rechtswidrigkeitseinrede der EZB auf alle privilegierten Kläger übertragbar ist, weil die EZB nach Art. 230 Abs. 3 EG nur für die Wahrung ihrer Rechte Aktivlegitimation besitzt, lassen sich dafür zusätzlich zur Begründung dieses Urteils noch der Wortlaut und die Logik als Argument anführen.

    20 - Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, Slg. 2003, I-7147).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    Zudem wurde der Meinungsstreit bestimmt nicht durch das Urteil Nachi Europe beigelegt, das auf dem komplexen Gebiet der Antidumpingzölle verkündet wurde und in dem der Gerichtshof befand, dass ein Unternehmen, das zweifellos zur Erhebung einer Klage vor dem Gemeinschaftsrichter befugt war, um die Nichtigerklärung einer Gemeinschaftsverordnung zur Festsetzung von Antidumpingzöllen zu erwirken, in einem Rechtsstreit vor einem nationalen Gericht nicht inzident aus Gründen der Rechtssicherheit die Gültigkeit dieser Verordnung in Frage stellen konnte(23).

    Der Gerichtshof wies zunächst darauf hin, dass es zum einen dem Adressaten einer Einzelfallentscheidung verwehrt ist, deren Rechtswidrigkeit geltend zu machen, und dass zum anderen eine Gemeinschaftsverordnung nach dem Urteil Nachi Europe einem Einzelnen gegenüber bestandskräftig werden kann, sofern sie im Verhältnis zu ihm als Einzelfallentscheidung anzusehen ist und er sie zweifellos nach Artikel 230 EG hätte anfechten können(27), und führte dann Folgendes aus: "Diese Grundsätze beeinträchtigen jedoch in keiner Weise die Regel, die in Artikel 241 EG aufgestellt ist, nach dessen Wortlaut jede Partei in einem Rechtsstreit, bei dem es auf die Geltung einer von dieser Bestimmung erfassten Verordnung ankommt, vor dem Gerichtshof die Unanwendbarkeit dieser Verordnung aus den in Artikel 230 Absatz 2 EG genannten Gründen geltend machen kann."(28) Da in dieser Rechtssache der "normative Charakter" der Verordnung Nr. 1073/1999 nicht in Frage gestellt und nicht vorgetragen worden war, dass diese Verordnung mit einer Entscheidung gleichzusetzen sei, die in diesem Fall an die EZB gerichtet gewesen wäre(29), hat der Gerichtshof die von der Kommission erhobene Rüge der Unzulässigkeit zurückgewiesen und die Begründetheit der Rechtswidrigkeitseinrede der EZB geprüft.

    23 - Urteil vom 15. Februar 2001, Nachi Europe (C-239/99, Slg. 2001, I-1197, Randnrn.

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    40 - Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nicht allein davon abhängen, welches nach der Überzeugung eines Organs das angestrebte Ziel ist, sondern muss sich, wie bereits in Fußnote 37 ausgeführt, auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen: vgl. u. a. Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat (45/86, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11), und vom 11. Juni 1991, Kommission /Rat (C-300/89, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).

    72 - Vor der förmlichen Zuweisung einer eigenen Zuständigkeit im Bereich der Entwicklung an die Gemeinschaft entschied der Gerichtshof zur Anwendung des Systems allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern, dass dieses System zwar der Ausdruck einer neuen Konzeption der internationalen Handelsbeziehungen ist, die den Zielen der Entwicklung breiten Raum einräumt, dass aber der "Zusammenhang mit den Problemen der Entwicklung" nicht bewirkt, dass ein Rechtsakt nicht in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik fällt; vgl. Urteil vom 26. März 1987, Kommission/Rat (45/86, Slg. 1987, 1493, Randnrn.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-178/03

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 304/2003

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    75 - Nach dem vom Gerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelten Kriterium: vgl. insoweit Urteil vom 10. Januar 2006, Kommission/Parlament und Rat (C-178/03, Slg. 2006, I-107, Randnrn.

    76 - Im Rahmen des EG-Vertrags hat der Rückgriff auf eine doppelte Rechtsgrundlage Ausnahmecharakter und ist ausgeschlossen, wenn sich, obwohl die mit der Handlung verfolgten Ziele untrennbar miteinander verbunden sind, die für die beiden Rechtsgrundlagen jeweils vorgesehenen Verfahren nicht miteinander vereinbaren lassen und/oder wenn die Verbindung der Rechtsgrundlagen die Rechte des Parlaments beeinträchtigen würde: vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.09.1986 - 116/82

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    16 - Vgl. Urteile vom 13. Juli 1966, 1talien/Rat und Kommission (32/65, Slg. 1966, 458), vom 18. September 1986, Kommission/Deutschland (116/82, Slg. 1986, 2519), vom 12. Februar 1987, Frankreich/Kommission (181/85, Slg. 1987, 689, Randnr. 31), vom 27. September 1988, Griechenland/Rat (204/86, Slg. 1988, 5323), vom 25. Juli 1991, Kommission/Spanien (C-258/89, Slg. 1991, I-3977), und vom 18. September 2003, Griechenland/Kommission (C-331/00, Slg. 2003, I-9085).

    18 - So geschehen in den Urteilen Kommission/Deutschland (Randnr. 8), Frankreich/Kommission (Randnrn. 4, 5 und 31), Griechenland/Rat (Randnr. 11) und Griechenland/Kommission (Randnr. 97).

  • EuGH, 12.02.1987 - 181/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    16 - Vgl. Urteile vom 13. Juli 1966, 1talien/Rat und Kommission (32/65, Slg. 1966, 458), vom 18. September 1986, Kommission/Deutschland (116/82, Slg. 1986, 2519), vom 12. Februar 1987, Frankreich/Kommission (181/85, Slg. 1987, 689, Randnr. 31), vom 27. September 1988, Griechenland/Rat (204/86, Slg. 1988, 5323), vom 25. Juli 1991, Kommission/Spanien (C-258/89, Slg. 1991, I-3977), und vom 18. September 2003, Griechenland/Kommission (C-331/00, Slg. 2003, I-9085).

    17 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Roemer in der Rechtssache Italien/Rat und Kommission, Slg. 1987, 458; Schlussanträge von Generalanwalt Gordon Slynn in der Rechtssache Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 703; Nr. 6 der Schlussanträge von Generalanwalt Mancini in der Rechtssache Griechenland/Rat und Nrn. 23 bis 32 der Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache Kommission/Spanien.

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    55 - Vgl. Urteile des Gerichts vom 21. September 2005, Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533, Randnr. 160), und Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649, Randnr. 124).
  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
    11 - Vgl. Urteile vom 12. Mai 1998, Kommission/Rat (C-170/96, Slg. 1998, I-2763, Randnr. 16), und vom 13. September 2005, Kommission/Rat (C-176/03, Slg. I-7879, Randnr. 39).
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

  • EuGH, 13.07.1966 - 32/65

    Italien / Rat und Kommission EWG

  • EuG, 02.10.2001 - T-222/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT

  • EuGH, 02.03.1994 - C-316/91

    Parlament / Rat

  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/93

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 10.06.1993 - C-183/91

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 12.10.1978 - 156/77

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 27.09.1988 - 204/86

    Griechenland / Rat

  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines

  • EuGH, 30.06.1988 - 226/87

    Kommission / Griechenland

  • EuG, 10.04.2003 - T-93/00

    Alessandrini u.a. / Kommission

  • EuG, 26.10.1993 - T-6/92

    Andreas Hans Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter

  • EuGH, 18.09.2003 - C-331/00

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-440/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 47 EU - Rahmenbeschluss 2005/667/JI -

  • EuGH, 25.07.1991 - C-258/89

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 -

    Vgl. ebenfalls mit der gleichen Argumentationslinie Nrn. 36 bis 54 der Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi vom 19. September 2007 in der Rechtssache Kommission/Rat (C-91/05), die beim Gerichtshof anhängig ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantie der

    9 - So im Ergebnis auch die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 19. September 2007, Kommission/Rat (C-91/05, Slg. 2008, I-0000, Nr. 148).
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